Häufig hört man die Aussage, dass Renten nicht steuerpflichtig sind und Rentner keine Einkommensteuererklärung abgeben müssen. Leider ist diese Ansicht nicht richtig. Durch die Reform der Besteuerung der Renteneinkünfte mit Wirkung ab 01.01.2005 wird der steuerpflichtige Teil einer Rente mindestens 50% betragen.
Dieser Prozentsatz wird sich jährlich um zwei Prozent erhöhen, immer in Abhängigkeit vom Renteneintrittsdatum.
Für viele Rentner wird dadurch die Verpflichtung zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung wieder zum Thema werden. Wir können Sie dabei unterstützen, dass keine steuerlich wirksamen persönlichen Umstände unberücksichtigt bleiben.