Als unser Mandant können Sie sicher sein, dass Sie in allen Phasen Ihrer Unternehmensentwicklung kompetent und individuell beraten werden.
Bereits nachdem sich Ihre Geschäftsidee konkretisiert, d.h. noch vor Gründung des Unternehmens kann eine qualifizierte Beratung hilfreiche Weichenstellung für den zukünftigen Unternehmenserfolg sein.
Sie gehören zum Kreis der Steuerpflichtigen, die eine Einkommensteuererklärung abzugeben haben. Vom Kauf, über die Finanzierung bis zur Erstellung der Überschussrechnung für steuerliche Zwecke können Sie sich unserer Unterstützung gewiss sein ...
Häufig hört man die Aussage, dass Renten nicht steuerpflichtig sind und Rentner keine Einkommensteuererklärung abgeben müssen. Leider ist diese Ansicht nicht richtig. Durch die Reform der Besteuerung der Renteneinkünfte mit Wirkung ab 01.01.2005 wird der steuerpflichtige Teil einer Rente mindestens 50% betragen.
Kapitaleinkünfte sind grundsätzlich einkommensteuerpflichtig. Ab 01.01.2009 unterliegen sie der Abgeltungssteuer (Kapitalertragsteuer) in Höhe von 25%. Zusätzlich werden die Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag erhoben. Die Abgeltungssteuer gilt für Zinsen, Dividenden und Erlöse aus Wertpapierverkäufen, die ab dem 01.01.09 zufließen. Die Kapitalertragsteuer ist eine Form der Einkommensteuer und soll der Vereinfachung dienen.
Selbstverständlich gibt es weitere steuerpflichtige Einkünfte. Hierzu gehören unter anderem auch Gewinne aus privaten Veräußerungen,
z. B. Immobilien oder Wertpapiere. Eine Beratung im Vorfeld einer Veräußerung kann zu hohen Steuervorteilen führen, wenn man bestimmte Voraussetzungen erfüllt.